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Mein Fall - DVD Shrink

Auslöser laut Abmahnung:

"wegen illegaler Verbreitung von Vorrichtungen (DVD Shrink) zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen u.a."

Meine Version:

Auf meiner Seite habe ich unter "Links" eine kleine Link-Sammlung von Shareware und Freewaretools gepflegt. In der "CD & DVD" Sektion waren neben Tools wie Feurio und Winamp, dass oben genannte Tool (ab jetzt nur noch das "Das Böse Tool" genannt) verlinkt.

Die Verlinkung beschränkte sich auf einen Hyperlink zur Eingangswebseite der jeweiligen Anbieter. Diese Linksektion ist ein gepflegter Altbestand seit meiner ersten Version von 9dorf.de. Ich kann mich vage errinnern, die Linksammlung zu "CD & DVD" das letzte Mal überarbeitet zu haben, als die erste Version von Firebird/Firefox auf den Markt kam (ca. Frühjahr 2003). Vorgeworfen wird mir im Abmahnschreiben die "illegale Verbreitung von Vorrichtungen". "Bewiesen" wird das durch Screenshots, die den Anschein erwecken, ich würde "Das Böse Tool" direkt von meiner Seite aus als Download anbieten. Tatsächlich haben die "Detektive" der Kanzlei "Das Böse Tool" von der einer anderen Seite heruntergeladen (den Link kann ich hier natürlich nicht nennen..).

Die Screenshots sind also irreführend (über Absicht oder nicht kann man trefflich streiten).

Die Frage die im Raum steht und über gerade Prozess geführt wird ist:

Ist die Verlinkung auf die Hauptseite eines Herstellers einer Software die es möglich macht Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen, illegale Verbreitung?

Ich, andere Betroffe und der Heise Verlag, der momentan deswegen einen Prozess führt meinen: NEIN. Das letzte Wort bzw Urteil ist noch nicht gesprochen und der Prozessausgang steht noch offen.

Die Waldorf Kanzlei meint aufgrund von ihrer Auslegung der aktuellen Gesetze: JA.

Man kann nur hoffen, dass die Rechtsunsicherheit in diesem Bereich schnell geklärt wird.

Bedeutung für das deutschsprachige Internet:

Was das bedeutet für die Setzung von Hyperlinks im Internet, vor allem für Webseitenbetreiber in Deutschland, kann man sich denken, wenn man nun unmittelbar auch für Inhalte anderer Webseiten haftbar gemacht werden kann.

Über die Kanzlei Waldorf

Artikel über die Kanzlei Waldorf bei Wikipedia

Aktivitäten, bisherige Urteile und viele weitere Links



Erste Schritte - Erste Hilfe

Erste Schritte:

Ein paar einfache Tipps, die eigentlich in allen Lebenslagen gelten.

- Ruhe bewahren, keine Panik!

- Den Sachverhalt klären, Informationen zusammentragen.

- Zuerst eine lokale Kopie der eigene Seite/Angebot anlegen.

- Am besten unter Zeugen Screenshots anfertigen, speichern, diese ausdrucken mit allen Daten auf der Rückseite versehen.

- Nichts unterschreiben und keinen Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen ohne eine Abklärung mit einem spezialiserten Anwalt.

- Unbedingt professionellen Beistand (spezialiserten Anwalt Richtung Medienrecht/Urheberrecht etc.) hinzuziehen!